Mittwoch, 24. Dezember 2008

Errettet durch Herrn Schmidt

Mit nicht mehr als einem Koffer kam Georgi aus Georgien in Karlsruhe an und ging zu dem Wohnheim, in dem ihm seine deutsche Partner-Universität ein Zimmer reserviert hatte.
Am nächsten Tag wollte die Wohnheimverwaltung von ihm seine Kontonummer bei einer deutschen Bank sehen. Ohne diese müsse er leider am Ende der Woche das Zimmer verlassen.
So ging er am gleichen Tag von einer Bank zur nächsten, nur um überall die gleiche Antwort zu erhalten: Ein Konto könne er nur eröffnen, wenn er eine Anmeldebstätigung habe. Die gäbe es beim Einwohnermeldeamt.
Also besuchte er das Einwohnermeldeamt. Dort hieß es: Kein Problem, allerdings müsse er einen gültigen Mietvertrag vorzeigen.
Zurück beim Studentenwerk versuchte er mit seinem wenigen Deutsch, von seiner Odyssee zu berichten und bat um einen Mietvertrag. Doch mit dieser Frage begann das Spiel von Neuem, denn natürlich könne man ihm seinen Mietvertrag erst geben, wenn er eine Kontonummer habe.
Wie auch immer, nach 2 Tagen und etlichen weiteren Runden, hatte er alles, was er brauchte. Denn Herr Schmidt, ein junger Mitarbeiter bei der Dresdner Bank hatte irgendwann ein Einsehen und gab ihm eine Kontonummer, die jedoch auslaufen würde, wenn er nicht bis Ende des Tages mit der Anmeldebestätigung vorbeikäme.
Mit der Kontonummer in der Hand flitzte unser junger georgischer Student schnell zu den anderen beiden Institutionen, schaffte es, dort alle nötigen Papiere zu bekommen und - hat noch heute das Konto bei der Dresdner Bank (wo Herr Schmidt inzwischen Filialleiter ist).

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Jaja, da wiehert der deutsche Amtsschimmel ...